Energieausweise für Ihre Immobilie in Kiel und Rendsburg
Sie benötigen einen Energieausweis für Ihre Immobilie (Wohn- und Nichtwohngebäude) in Kiel oder Rendsburg? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Ihre Vorteile mit ConsulTherma:
- Beratung bei der Auswahl des richtigen Energieausweises
- Hohe inhaltliche Qualität durch persönliche Vor-Ort-Begehung Ihres Objektes
- Neutralität bei den Modernisierungsvorschlägen
- Beantwortung aller Fragen
- Termingerechte Fertigstellung des Ausweises
Energieverbrauchsausweis & Energiebedarfsausweis: Welcher Energieausweis ist der richtige für mich?
Ob Neubau, Neuvermietung, Verpachtung oder Verkauf eines Gebäudes: In allen Fällen wird ein Energieausweis benötigt. Hierbei unterscheidet man zwei Typen – den Energieverbrauchs- und den Energiebedarfsausweis. Beim Energiebedarfsausweis wird auf Basis der technischen Ausführung des Gebäudes der Energiebedarf unter standardisierten Bedingungen errechnet. Diese Bedingungen sind immer gleich und die Resultate des Ausweises unabhängig von den Nutzungsgewohnheiten der Bewohner. So lassen sich mit den Werten des bedarfsorientierten Energieausweises die energetische Qualitäten verschiedener Objekte vergleichen.
Die Basis des Energieverbrauchsausweises bilden die durchschnittlichen klimabereinigten Energieverbräuche der letzten drei Kalender- oder Verbrauchsjahre einer Immobilie. In diesem Fall errechnen sich die ausgewiesenen Werte ganz wesentlich aus den Nutzungsgewohnheiten der Bewohner. Aufgrund des geringeren Aufwandes bei der Erstellung des Ausweises ist der Verbrauchsausweis deutlich günstiger als der Bedarfsausweis. Sowohl beim Energiebedarfsausweis als auch beim Energieverbrauchsausweis gehören qualifizierte, für das Gebäude geltende Modernisierungsempfehlungen zum Leistungsumfang von ConsulTherma.
Im Falle eines Verkaufs oder einer Neuvermietung / Verpachtung ist ein Energieverbrauchsausweis ausreichend, wenn folgende Bedingungen erfüllt werden:
- Der Bauantrag für das Gebäude wurde nach dem 1. November 1977 gestellt
- Das Gebäude hat mehr als fünf Wohneinheiten
- Das Gebäude ist zwischenzeitlich auf das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 11. August 1977 gebracht worden
- Es liegen für das Gebäude lückenlos Verbrauchswerte der letzten drei Jahre vor
In allen anderen Fällen ist die Ausstellung eines Energiebedarfsausweises erforderlich. Für Nichtwohngebäude ist generell die Ausstellung eines Energieverbrauchsausweises möglich.
Nutzen des Energiebedarfsausweises:
Nicht nur beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie ist ein Energieausweis vonnöten. Er bietet ebenfalls zahlreiche Vorteile, wenn Sie die energetische Modernisierung oder Sanierung Ihres Hauses planen.
- Sie streben die nachhaltige Senkung der Betriebskosten des Hauses an
- Sie wünschen sich eine optische Auffrischung des Gebäudes durch neue Fenster, Dach oder Fassade
- Eine schadhafte Bausubstanz erfordert eine zeitnahe Reparatur des Hauses
In jedem Fall sollte man nicht planlos vorgehen, sondern zunächst eine fundierte Analyse seines Hauses durch ConsulTherma erstellen lassen. Der Energiebedarfsausweis ist in diesem Fall das passende Instrument hierfür.
Die Vorteile liegen auf der Hand:
- Detaillierte energetische Bestandsaufnahme des Hauses
- Berechnung des Ist-Energiebedarfs
- Sinnvolle Modernisierungsmaßnahmen zur Dämmung und Heizung
- Übersichtliche Darstellung aller Fakten auf wenigen Seiten
- Gute Grundlage für eine Entscheidungsfindung
- Mithilfe des Energiebedarfsausweises erstellt ConsulTherma auf Wunsch einen individuellen Sanierungsfahrplan
Sie haben Fragen zum Energieausweis? Hier finden Sie zahlreiche Antworten!
Immer wieder sprechen uns unsere Kunden auf Sinn und Zweck eines Energieausweises an und haben viele Fragen. Eine Auswahl haben wir hier in unseren FAQs zusammengestellt.
Mittels Energieausweis erhalten Sie Auskunft über den Energiebedarf eines Hauses in Bezug auf Heizung und Warmwasserbereitung. Außerdem informiert er über die energetische Qualität der Gebäudehülle. Der Energieausweis wurde EU-weit eingeführt. So ist es möglich, verschiedene Gebäude hinsichtlich ihres individuellen Energieverbrauchs zu vergleichen.
Wird das Objekt zukünftig hohe oder niedrige Betriebskosten haben? Anhand des Energieausweises lässt sich dies abschätzen – ein wichtiges Entscheidungskriterium für die Unterzeichnung eines Miet- oder Kaufvertrages.
Der Energieausweis sorgt für mehr Transparenz auf dem Immobilienmarkt. Bei hohen Energiepreisen haben Immobilien mit nachgewiesen niedrigem Energiebedarf bei Neuvermietung oder Verkauf einen Wettbewerbsvorteil. Ferner bewertet der Energieausweis die energetische Qualität der Immobilie, zeigt beispielsweise Schwachstellen bei der Gebäudehülle wie auch der Anlagentechnik auf und dient als Grundlage für energetische Modernisierungsempfehlungen.
Kauf- und Miet-Interessenten muss nach Energieeinsparverordnung grundsätzlich ein gültiger Energieausweis vorgelegt werden. Als Verkäufer müssen Sie dem Käufer nach Vertragsschluss den Energieausweis als Original oder Kopie unverzüglich übergeben. In vielen Fällen wird der Energieausweis Bestandteil des Kaufvertrages. Allerdings muss nicht bei jedem Mieterwechsel ein neuer Energieausweis erstellt werden. Die Energieausweise haben eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren und können genau so lange verwendet werden – sofern das Gebäude nicht verändert wird.
Kauf- und Mietinteressenten haben auch Anspruch darauf, bei Besichtigung des Hauses eine Kopie des Ausweises vorgelegt zu bekommen, um den Energiebedarf in Ruhe überprüfen zu können.
Wenn Sie – oder Ihr Makler – eine kommerzielle Anzeige schalten, müssen Sie, wie von der EnEV gefordert, bestimmte Energiekennwerte angeben. Im neuen § 16a (Pflichtangaben in Immobilienanzeigen) regelt die EnEV 2014, welche Angaben in der Anzeige zu veröffentlichen sind:
Art des ausgestellten Energieausweises
Höhe des Energiebedarfs / -verbrauchs des Hauses
Wesentlicher Energieträger für die Heizung
Baujahr und Energieeffizienzklasse des Hauses
Ziel des Energieausweises ist die Optimierung der Energieeffizienz von Gebäuden. Der Energieausweis soll den Energiebedarf sichtbar machen und mehr Transparenz auf dem Immobilienmarkt schaffen.
Ein Energieausweis ist grundsätzlich für alle regelmäßig beheizten Gebäude nötig. Das betrifft Wohnhäuser ebenso wie öffentlich, kommunal, gewerblich oder industriell genutzte Gebäude und Hallen. Ausnahmen stellen u. a. Baudenkmäler, Gewächshäuser, Ferienhäuser, deren Nutzung maximal vier Monate im Jahr beträgt, Baudenkmäler und Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche dar.
Ja. Der Energieausweis wird grundsätzlich für das gesamte Gebäude und nicht für einzelne Wohnungen ausgestellt. Bewertet werden die Qualität der Außenhülle (Fassade, Mauerwerk, Fenster, Dach etc.) sowie der Heizungsanlage. Diese Werte beziehen sich auf das gesamte Gebäude.
Nein – dazu sind Sie nicht verpflichtet, denn der Energieausweis dient einzig der Information und nicht der Handlungsanweisung. Dennoch sollten Sie die Modernisierungsempfehlungen ernst nehmen. Insbesondere, wenn ein überdurchschnittlich hoher Energieverbrauch festgestellt wird, können durch entsprechende Modernisierungsmaßnahmen die Umwelt und der eigene Geldbeutel spürbar entlastet werden.
Sind noch Fragen offen? Kontaktieren Sie uns!
Das Team von ConsulTherma ist gerne für Sie da und berät Sie persönlich zum Thema Energieausweis sowie zahlreiche weitere Leistungen rund um mögliche Förderungen, Photovoltaik und vieles mehr.
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Sarah Buessau
Wir haben im Herbst 2022 eine perfekte Beratung zu unserem PV Anlagen Projekt erhalten. Über Bekannte sind wir auf ConsulTherma gestoßen. Nach meiner Anfrage per Mail bekam ich zügig eine Antwort und einen Anruf, in dem schon viele meiner Fragen beantwortet wurden. Ein Termin konnte innerhalb einer Woche realisiert werden, bei dem alle Möglichkeiten aufgezeigt und die beste Variante für unsere Anforderungen und Gegebenheiten erarbeitet wurden. Das Angebot hatte mich ebenfalls zeitnah erreicht. Im Vergleich zu unseren bisherigen Angeboten, war das Angebot von ConsulTherma die am besten geplante Anlage mit einem akzeptablen Preis.
Trotz allgemeiner Lieferprobleme in diesem Jahr wurde die Anlage termingerecht auf unserem Dach installiert. Die von ConsulTherma beauftragten Monteure waren sagenhaft pünktlich, schnell und haben saubere Arbeit abgeliefert.
Die Beratungskompetenz, die Zuverlässigkeit und der Rund-um-Service sind absolut empfehlenswert.
Adrian Kremer
Um unsere Modernisierung gut durchdacht umzusetzen, haben wir von Herrn Kremp vorab einen Sanierungsfahrplan erstellen lassen. Auch die KFW und BAFA Förderanträge wurden von ihm gestellt. Wir sind von seiner Arbeitsweise, dem großen Wissensschatz und seiner Begeisterung für alle Bereiche rund um das Thema Energieeffizienz schlichtweg begeistert. Während wir von anderen Energieberatern auf Spätsommer und Herbst vertröstet wurden, hat uns Herr Kremp noch am selben Tag beraten und die Anträge gestellt. Für den Sanierungsfahrplan brauchte er auch nicht einmal zwei Wochen. Er war für uns selbst am Wochenende erreichbar - hier wird Nähe zum Kunden noch groß geschrieben!
Sophia Fischer
Für unser Projekt beschäftigten wir Herrn Kremp als Energieberater. Als die Änderungen der Förderrichtlinien im August bevorstanden, war er es, der uns auf diese hinwies und noch schnell die bestmöglichen Fördermittel für uns beantragte. In dieser ungewissen Zeit war er selbst an den Wochenenden für uns erreichbar. Wir sind zufrieden und können ihn wärmstens empfehlen.
Gaspare Decaro
Auf Empfehlung haben wir Herrn Kremp für die Antragstellung der Förderung unserer neuen Heizung beauftragt. Als dann über Nacht plötzlich verfrüht unser alter Kessel ausfiel, hat Herr Kremp uns kurzerhand binnen weniger Stunden den Förderantrag und den dafür benötigten Hydraulischen Abgleich fertiggestellt und eingereicht. Großartiger Service, wir sind begeistert.
Thorsten J.
Sehr freundliche Zusammenarbeit. Ich habe zwar nur E-Mail kontakt gehabt, aber das hat völlig ausgereicht. Ich empfehle Sie auf jeden Fall weiter
GRM
Mit ConsulTherma habe ich sehr gute Erfahrungen gemacht - freundlicher Kontakt und der Hydraulische Abgleich für meine Heizungsanlage wurde zügig erstellt.